AGB
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem selbstständigen Fotografen (spezialisiert auf Babybauch- und Neugeborenenfotografie) – nachfolgend Fotograf genannt – und Verbrauchern (§ 13 BGB) – nachfolgend Kunde genannt –, die über die Website des Fotografen oder in Textform (E-Mail) zustande kommen.
Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragsabschluss: Die Präsentation von Dienstleistungen (Fotoshootings, Paketen etc.) auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde kann per E-Mail eine Buchungsanfrage für ein Fotoshooting stellen.
Mit Absenden der Buchungsanfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung durch den Fotografen (per E-Mail) zustande. Hinweis: Sollten Angaben der Anfrage fehlerhaft sein, ist der Kunde verpflichtet, den Fotografen umgehend zu informieren.
2. Buchung, Anzahlung und Zahlungsbedingungen
Anzahlung/Terminreservierung: Der Fotograf ist berechtigt, zur verbindlichen Terminreservierung eine Anzahlung in Höhe von 200€ zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und der Gesamtpreis werden dem Kunden im Rahmen der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Ein Termin gilt erst als verbindlich gebucht, wenn der Kunde die geforderte Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist nach Erhalt der Buchungsbestätigung geleistet hat. Geht die Anzahlung nicht rechtzeitig ein, ist der Fotograf berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis der Fotosession angerechnet.
Zahlungsbedingungen: Der restliche Rechnungsbetrag (Gesamthonorar abzüglich Anzahlung) ist – soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart – spätestens am Tag des Fotoshootings oder nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum erfolgt. Akzeptierte Zahlungsmittel sind insbesondere Überweisung (Vorkasse), Barzahlung oder andere vom Fotografen angebotene Zahlungsmethoden; die konkret verfügbaren Zahlungsarten teilt der Fotograf im Buchungsprozess oder in der Rechnung mit.
Folgen des Zahlungsverzugs: Gerät der Kunde in Zahlungsverzug (spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs.1 BGB). Der Fotograf behält sich vor, pro Mahnung eine angemessene Mahngebühr zu erheben. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Beträge ist der Fotograf berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten und bereits entstandene Fotos nicht herauszugeben.
Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren (z.B. Prints, Fotobücher) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen. Digitale Bilddateien und Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Begleichung des Honorars übertragen.
3. Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung: Kunden, die Verbraucher sind, steht bei Online-Buchungen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (d.h. ab dem Tag der Bestätigungs-E-Mail durch den Fotografen). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Fotografen (Name/Anschrift siehe Impressum, E-Mail: kaysserart@gmail.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, hat der Fotograf Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, einschließlich etwaiger Lieferkosten (z.B. Versandkosten für Prints), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fotograf dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung (Fotoshooting) bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem Fotografen einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts: Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht in bestimmten Fällen gesetzlich ausgeschlossen sein kann. Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Verträgen über Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Dies ist bei der Buchung eines konkreten Fototermins regelmäßig der Fall. Sobald der Fotograf einen Termin verbindlich bestätigt, besteht daher kein Widerrufsrecht mehr (§ 312g Abs.2 Nr.9 BGB). In einem solchen Fall behandeln wir einen gewünschten Rücktritt des Kunden vom Vertrag als Stornierung gemäß Ziffer 4 der AGB (vertragliche Stornobedingungen).
Muster-Widerrufsformular: (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: KaysserArt-Fotografie, Robert Kaysser, Burkardstr. 15, 78628 Rottweil, kaysserart@gmail.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: [Bezeichnung/Datum des Fotoshootings]
Bestellt am (*)/erhalten am (*): [Datum]
Name des/der Verbraucher(s): [Name]
Anschrift des/der Verbraucher(s): [Adresse]
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): …………………………………
Datum: ………………
(*) Unzutreffendes streichen.
4. Vertragliche Stornobedingungen
Unabhängig von einem etwaigen Widerruf (siehe Ziffer 3) räumt der Fotograf dem Kunden ein vertragliches Rücktritts-/Stornorecht vom gebuchten Shooting ein. Dieses kann der Kunde unter folgenden Bedingungen ausüben:
Form der Stornierung: Eine Stornierung oder Terminverschiebung muss in Textform (mindestens per E-Mail) gegenüber dem Fotografen erfolgen, damit sie wirksam ist. Maßgeblich für die Fristen ist der Eingang der Stornierungserklärung beim Fotografen.
Stornogebühren: Im Falle einer Stornierung durch den Kunden kann der Fotograf ein Ausfallhonorar (Stornogebühr) wie folgt berechnen:
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: Die bereits geleistete Anzahlung (200 €) ist nicht erstattungsfähig. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.
Zwischen 14 Tagen und 48 Stunden vor dem Termin: Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ohne Absage: Stornogebühr in Höhe von 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Bereits gezahlte Anzahlungen werden auf anfallende Stornogebühren angerechnet. Der Fotograf wird dem Kunden ggf. eine bereits geleistete Zahlung, die die Stornogebühr übersteigt, erstatten. Umgekehrt verpflichtet sich der Kunde, eine noch offene Stornogebühr innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Der Abschluss einer eigenen Rücktritts-/Terminverschiebungsversicherung durch den Kunden wird bei Bedarf empfohlen.
Ausnahmen: Krankheit oder höhere Gewalt: Sollte der Kunde aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit der werdenden Mutter, des neugeborenen Kindes oder eines engsten Familienangehörigen, Unfall, Todesfall in der Familie oder ein vergleichbarer unabwendbarer Umstand) den Termin nicht wahrnehmen können, wird er gebeten, den Fotografen unverzüglich zu informieren. In solchen Fällen bemühen sich beide Seiten zunächst um einen Ersatztermin.
Gelingt eine einvernehmliche Umbuchung innerhalb angemessener Zeit nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, ohne dass die unter „Stornogebühren“ genannten Kosten anfallen. Der Fotograf ist berechtigt, einen Nachweis über den wichtigen Grund (z.B. ärztliches Attest) zu verlangen, soweit zumutbar.
Gleiches gilt umgekehrt: Muss der Fotograf aus wichtigem Grund (z.B. eigene Erkrankung, höhere Gewalt) den Termin absagen, informiert er den Kunden schnellstmöglich. Bereits gezahlte Honorare/Anzahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet, sofern kein Ersatztermin einvernehmlich gefunden wird.
Weitergehende Ansprüche des Kunden (z.B. Schadensersatz für bereits gebuchte Anreisen, Unterkünfte, o.ä.) sind im Falle von Ausfällen aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt ausgeschlossen.
5. Durchführung des Shootings
Pflichten des Fotografen: Der Fotograf wird das Fotoshooting am vereinbarten Termin pünktlich und mit der gebotenen Sorgfalt durchführen. Er erbringt die vertraglich vereinbarten fotografischen Dienstleistungen und berücksichtigt dabei nach Möglichkeit die konzeptionellen Wünsche des Kunden (z.B. bestimmte Posen, Requisiten oder Bildstile), soweit diese rechtzeitig im Vorfeld besprochen wurden und umsetzbar sind.
Der Fotograf stellt das nötige Equipment bereit und sorgt – je nach gebuchtem Paket – für eine angemessene Dauer des Shootings, die üblichen Retuschen und die Bereitstellung der Bilder im Anschluss.
Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Termin am festgelegten Ort zu erscheinen. Bitte planen Sie ggf. ausreichend Zeit für Anfahrt und Vorbereitung ein. Sollte der Kunde verspätet kommen oder kurzfristig den Beginn verzögern, ist er verpflichtet, den Fotografen umgehend darüber zu informieren. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten ohne rechtzeitige Rückmeldung steht es dem Fotografen frei, das Shooting aus Zeitgründen abzubrechen oder einen Alternativtermin zu bestimmen. In diesem Fall gilt das Shooting als vom Kunden storniert; es können Stornogebühren entsprechend Ziffer 4 (ggf. bis zu 100 % bei Nichterscheinen) anfallen. Ist eine Fortführung des Shootings trotz Verspätung noch möglich, kann sich die verfügbare Shooting-Dauer entsprechend der Verspätung verkürzen. Einen Anspruch auf Verlängerung der ursprünglich geplanten Shootingzeit oder auf einen Ersatztermin hat der Kunde bei selbstverschuldeter Verspätung nicht.
Verhalten während des Shootings: Der Kunde sowie etwaige Begleitpersonen (Partner, Kinder etc.) verpflichten sich zu einem kooperativen Verhalten, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Der Kunde wird insbesondere dafür sorgen, dass Kleinkinder oder Geschwisterkinder während des Shootings beaufsichtigt werden – die Aufsichtspflicht über anwesende Kinder verbleibt beim Kunden. Der Fotograf übernimmt weder die Betreuungspflicht noch Haftung für Unfälle von Kindern aufgrund mangelnder Aufsicht (siehe auch Haftungsregelungen in Ziffer 8).
Den Anweisungen des Fotografen ist Folge zu leisten, soweit sie dem Gelingen des Shootings dienen (z.B. Haltungen, Positionierung, Sicherheitshinweise). Eigene Bild-, Video- oder Tonaufnahmen durch den Kunden oder Begleitpersonen während des laufenden Shootings sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Fotografen gestattet, um Ablenkungen zu vermeiden.
Abbruch und Verlängerung: Sollte das Shooting aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (z.B. vorzeitiger Abbruch auf Wunsch des Kunden, Kind quengelt und Kunde bricht ab), nicht in vollem Umfang durchgeführt werden können, gilt die vertraglich vereinbarte Leistung dennoch als erbracht. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beträge oder auf einen kostenlosen Wiederholungstermin besteht in diesem Fall nicht. Möchte der Kunde das Shooting verlängern (über die ursprünglich vereinbarte Dauer hinaus), ist dies – Kapazität des Fotografen vorausgesetzt – grundsätzlich möglich; ein solcher Wunsch ist möglichst frühzeitig während des Termins zu äußern. Für die Verlängerung kann der Fotograf ein zusätzliches Honorar (z.B. nach Stunden- oder Halbstundensatz) berechnen, über das der Kunde vorab informiert wird. Muss das Shooting aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen (z.B. technischer Defekt, plötzliches Unwohlsein des Fotografen), abgebrochen werden und kann nicht sofort fortgesetzt werden, bietet der Fotograf einen zeitnahen Ersatztermin an. Ist auch das nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen für das Shooting erstattet.
Haftung für Schäden während des Shootings: Der Kunde haftet für alle von ihm oder seinen Begleitpersonen schuldhaft verursachten Schäden an Einrichtung, Studio, Equipment oder sonstigen Eigentum des Fotografen.
Dies umfasst auch Schäden, die durch von Kunden mitgebrachte Kinder oder Gäste durch unsachgemäßen Umgang oder mangelnde Aufsicht entstehen. Der Fotograf bittet um einen respektvollen und vorsichtigen Umgang mit der technischen Ausrüstung und dem Studioinventar.
6. Bildbearbeitung, Retusche und Lieferung
Leistungsumfang der Fotopakete: Im vereinbarten Honorar für das Fotoshooting ist die Anfertigung der Fotografien sowie eine hochwertige Bildbearbeitung der entstandenen Aufnahmen enthalten. Der Kunde wähltcdie besten Bilder in der zur Verfügung gestellten, privaten Online-Galerie aus. Der Fotograf unterzieht sie anschließend einer professionellen Nachbearbeitung (Korrektur von Helligkeit/Farbe, Zuschnitt, sowie bei Neugeborenen und Babybauchfotos übliches Retuschieren kleiner Hautunreinheiten, Entfernen störender Elemente etc.).
Wünscht der Kunde nachträglich zusätzliche Bildbearbeitungen oder Änderungen, die über die im Angebot enthaltenen Leistungen hinausgehen, trägt er die dafür anfallenden Mehrkosten. Der Fotograf ist in seinem gestalterischen Stil frei; sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen zur Bildgestaltung gegeben hat, sind Reklamationen bezüglich der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Geringfügige Farb- oder Helligkeitsabweichungen zwischen Abzügen und Bildschirmdarstellung stellen keinen Mangel dar.
Keine Herausgabe von RAW-Dateien: Die originalen Rohbilddaten (RAW-Dateien) verbleiben stets beim Fotografen. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, RAW-Dateien oder unbearbeitete Bilder zu erhalten.
Der Fotograf schuldet die Lieferung der Bilder in bearbeiteter Form (z.B. als hochauflösende JPEG-Dateien oder als Abzüge je nach Vereinbarung).
Lieferung der Bilder: Die fertigen Bilder werden dem Kunden innerhalb der vereinbarten Frist nach dem Shooting zur Verfügung gestellt. Soweit nichts Abweichendes ausdrücklich zugesichert wurde, gelten folgende Richtwerte:
Die Online-Galerie zur Bildauswahl stellt der Fotograf ca. 1–2 Wochen nach dem Shooting bereit.
Die endgültig bearbeiteten Digitalbilder werden in der Regel spätestens 2–3 Wochen nach dem Shooting bzw. nach Auswahl durch den Kunden in einer weiteren Online-Galerie zum Download bereitgestellt.
Falls physische Fotoprodukte (Prints, Leinwände, Fotobücher etc.) bestellt wurden, können diese je nach Produktionsaufwand 4–6 Wochen in Anspruch nehmen. Verbindliche Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Fotografen ausdrücklich bestätigt wurden. Der Fotograf haftet für eine Überschreitung zugesagter Lieferfristen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Übergabe und Abnahme: Der Kunde hat die gelieferten Bilder nach Erhalt möglichst umgehend anzuschauen.
Etwaige Mängel oder Reklamationen sind dem Fotografen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Geringfügige Abweichungen oder subjektive Unzufriedenheiten (etwa weil ein Lächeln fehlt oder Pose nicht gefällt) gelten nicht als Mangel, sofern der Fotograf seine Leistungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erbracht hat. Sollte ein echter Fehler vorliegen (z.B. offensichtlicher technischer Defekt an Dateien), wird der Fotograf nach eigener Wahl Nachbesserung (z.B. erneute Bearbeitung) leisten oder – falls das nicht möglich ist – ggf. eine Minderung des Preises gewähren.
Aufbewahrung der Bilddaten: Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Bilddateien oder Rohdaten nach Abschluss des Auftrags dauerhaft zu archivieren. Dem Kunden wird empfohlen, die erhaltenen digitalen Fotografien eigenverantwortlich auf geeigneten Medien zu sichern. Falls der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt weitere Kopien oder Nachbestellungen wünscht, kann der Fotograf dies nur im Rahmen der eigenen Verfügbarkeit der Daten anbieten.
7. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Urheberrecht des Fotografen: Der Fotograf ist Urheber der angefertigten Lichtbilder gemäß Urheberrechtsgesetz.
Er bleibt Eigentümer der Bilddateien und Inhaber aller Rechte an den Fotos, auch in digitaler Form.
Ohne vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars werden keine Nutzungsrechte an den Kunden übertragen. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde jedoch die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte.
Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden: Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den vom Fotografen erstellten Bildern für private Zwecke. Dieses beinhaltet insbesondere:
Private Nutzung: Der Kunde darf die Fotos für den eigenen privaten Gebrauch und den engen familiären Kreis verwenden. Dazu zählt das Abspeichern der Bilddateien auf eigenen Geräten, das Anfertigen von Abzügen/Fotoalben oder das Verschenken von Abzügen an Verwandte oder Freunde.
Soziale Medien: Der Kunde darf die Bilder auch in sozialen Netzwerken oder privaten Online-Galerien präsentieren, sofern dies nicht kommerziell erfolgt. Bei Veröffentlichungen der Fotos im Internet (z.B. auf Facebook, Instagram etc.) muss der Fotograf als Urheber genannt oder verlinkt werden, soweit dies technisch möglich und branchenüblich ist (z.B. durch Nennung des Fotografen im Bildkommentar).
Vervielfältigung für Eigenbedarf: Die digitale Speicherung und Vervielfältigung der Fotos auf eigenen Datenträgern (USB-Sticks, Festplatten etc.) zum Zweck der Sicherung oder privaten Archivierung ist gestattet.
Beschränkungen der Nutzung: Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Bilder über den privaten Bereich hinausgehend zu verwenden oder zu bearbeiten. Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen untersagt:
Kommerzielle Nutzung: die Fotos für gewerbliche/kommerzielle Zwecke einzusetzen, etwa für Werbung, PR, Verkauf von Produkten, Veröffentlichung in (Online-)Medien, oder an Presse/Verlage weiterzugeben.
Eine kommerzielle Nutzung bedarf einer separaten Lizenzvereinbarung mit dem Fotografen (gegen zusätzliches Honorar).Weitergabe an Dritte: die Nutzungsrechte an den Bildern ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen (ausgenommen enge Familienangehörige im Rahmen der privaten Nutzung). Der Kunde darf die digitalen Dateien nicht auf fremden Webseiten (außer eigenen Social-Media-Profilen wie oben genannt) veröffentlichen und nicht in Datenbanken einstellen, die Dritten zugänglich sind.
Veränderung/Bearbeitung: die gelieferten Fotos eigenmächtig zu verändern, umzugestalten oder mit Filtern zu versehen. Insbesondere sind das Entfernen von Logos/Wasserzeichen des Fotografen, massive digitale Veränderungen oder das Hinzufügen von fremden Elementen ohne Zustimmung unzulässig.
Die Anfertigung von Kopien oder Ausschnitten (z.B. Screenshots) in verminderter Qualität für Social Media ist zwar erlaubt, nicht jedoch eine darüberhinausgehende Bearbeitung der Bilddateien. Sollte der Kunde eine bestimmte Bearbeitung wünschen (z.B. Beschnitt, Retusche), fragt er den Fotografen an; der Fotograf wird – sofern möglich – die Änderung selbst vornehmen oder erlauben.
Rechte des Fotografen zur Eigenwerbung: Der Fotograf wird Bilder, auf denen der Kunde und/oder dessen Kind erkennbar abgebildet sind, nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden veröffentlichen. Ohne eine solche Einwilligung (in Form einer schriftlichen Zustimmung in Textform) erfolgt keine Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen zu Werbezwecken. Erteilt der Kunde die Einwilligung, darf der Fotograf ausgewählte Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden (z.B. für Portfolio auf der eigenen Website, Blog, Social-Media-Kanäle, Musteralben im Studio). Diese Einwilligung ist freiwillig und kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs entfernt der Fotograf die betreffenden Aufnahmen innerhalb angemessener Frist aus den von ihm kontrollierten Publikationen. Der Fotograf versichert, sofern nicht anders vereinbart, die Bilder nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder in kompromittierender Weise zu verwenden.
Urhebernennung: Bei jeglicher Veröffentlichung der Fotos durch den Kunden – sofern sie außerhalb des rein privaten Bereichs erfolgt – hat eine Nennung des Fotografen als Urheber zu erfolgen, soweit zumutbar. Dies gilt insbesondere, wenn Fotos aus dem Shooting auf öffentlich einsehbaren Webseiten, in Printmedien oder Ausstellungen gezeigt werden. (Beispiel: “Foto: KaysserArt-Fotografie”).
8. Haftung des Fotografen
Haftungsbeschränkung: Der Fotograf haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Für Schäden, die der Fotograf oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen, haftet der Fotograf unbeschränkt. Bei leichter (einfacher) Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Fotografen der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten haftet der Fotograf dagegen nicht.
Keine Haftungsausschlüsse in besonderen Fällen: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Schäden aus der Verletzung solcher Rechtsgüter haftet der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenso unberührt bleiben etwaige Haftungen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz.
Haftungsausschlüsse: Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Umstände außerhalb seines Einflussbereichs. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für:
Kundenseitige Verzögerungen oder Ausfälle: Verspätetes Erscheinen des Kunden oder dessen Nichterscheinen zum Termin (siehe Ziffer 5) sowie daraus resultierende ggf. geringere Anzahl verwertbarer Fotos.
Ebenso haftet der Fotograf nicht für Fehlschlagen des Shootings infolge unkooperativen Verhaltens des Kunden oder seiner Begleitpersonen.Technische Defekte und höhere Gewalt: Unvorhersehbare technische Probleme (z.B. Defekt der Kamera, Speicherkartenverlust, Stromausfall) oder Ereignisse höherer Gewalt (z.B. extreme Wetterbedingungen, Unfall, Krankheit), die dazu führen, dass das Shooting nicht wie geplant durchgeführt oder die Bilder nicht geliefert werden können. In solchen Fällen bemüht sich der Fotograf um Schadensbegrenzung (Ersatztermin oder Teilrückerstattung), eine weitergehende Haftung – etwa für nicht entstandene Bilder, entgangene Gelegenheiten oder emotionale Enttäuschungen – ist jedoch ausgeschlossen. Sollte ein vollständiger Verlust der Aufnahmen eintreten, beschränkt sich die Haftung des Fotografen auf die Erstattung bereits gezahlter Beträge für das Shooting (sofern kein Ersatzshooting vereinbart wird).
Datenverlust nach Lieferung: Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Übergabe der Bilddateien an den Kunden ist dieser für die Sicherung der Daten verantwortlich. Ein etwaiger Verlust oder die Beschädigung der Bilder nach Lieferung liegt nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen. Der Fotograf schuldet keinen Ersatz (z.B. erneute Bearbeitung oder Schadenersatz) für Datenverluste, die beim Kunden auftreten, sofern er die Bilder ordnungsgemäß bereitgestellt hat.
Fremdleistungen: Soweit der Fotograf im Auftrag des Kunden Fremdleistungen bei Dritten organisiert oder vermittelt (z.B. Visagistin, Druckerei für Fotoprodukte, Studio-Miete), geschieht dies im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Fotograf haftet nicht für Mängel oder Schäden, die aus Leistungen Dritter resultieren. Etwaige Ansprüche wegen Leistungsstörungen dieser Drittanbieter muss der Kunde direkt gegenüber diesen geltend machen. Der Fotograf hilft dem Kunden hierbei durch die Bekanntgabe der Ansprechpartner und Übermittlung erforderlicher Informationen, übernimmt aber keine eigene Haftung für die Fremdleistung.
Haftung des Kunden: Der Kunde seinerseits haftet für alle Schäden, die der Fotograf oder Dritte durch das Verhalten des Kunden oder seiner Begleitpersonen während des Shootings erleiden. Dies betrifft Personen- und Sachschäden gleichermaßen. Insbesondere stellt der Kunde den Fotografen von Ansprüchen frei, die durch eine Verletzung der Aufsichtspflicht seitens des Kunden (siehe Ziffer 5) oder durch missachtete Hinweise des Fotografen entstehen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten: Der Fotograf erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung, Kundenverwaltung und Abrechnung. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags). Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsdurchführung erforderlich. Eine Weitergabe erfolgt beispielsweise dann, wenn der Fotograf zum Zweck der Auftragsabwicklung Drittunternehmen einschaltet (etwa ein Labor zur Entwicklung von Abzügen oder ein Online-Galerie-Dienst zum Bereitstellen der Bilder). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das erforderliche Minimum. Alle vom Kunden übermittelten personenbezogenen Informationen behandelt der Fotograf vertraulich.
Bilddaten und Datenschutz: Die im Rahmen des Shootings entstandenen Fotos stellen personenbezogene Daten des Kunden und ggf. weiterer abgebildeter Personen dar. Der Fotograf verarbeitet und speichert diese Bilddaten digital, um die vereinbarte Leistung zu erbringen (Sichtung, Auswahl, Bearbeitung und Bereitstellung der Fotos an den Kunden). Eine Veröffentlichung oder Weitergabe der Bilder an Dritte erfolgt ohne Einwilligung des Kunden nicht (siehe auch Ziffer 7 zur Einwilligung in Veröffentlichungen). Der Fotograf weist darauf hin, dass für jede Veröffentlichung von Personenfotos die Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich ist (Recht am eigenen Bild, § 22 KUG).
Ohne eine solche Einwilligung wird der Fotograf keine Aufnahmen des Kunden veröffentlichen.
Die Original-Bilddateien werden in der Regel für einen begrenzten Zeitraum archiviert, um dem Kunden ggf. Nachbestellungen zu ermöglichen. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Er hat im Rahmen der DSGVO ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung oder – soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen – Löschung seiner personenbezogenen Daten.
Bei Anliegen zum Datenschutz kann sich der Kunde an den Fotografen unter der im Impressum angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse wenden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der separaten Datenschutzerklärung des Fotografen auf der Website zu entnehmen.
Einwilligung zur Datennutzung und Widerruf: Mit Vertragsabschluss willigt der Kunde ein, dass der Fotograf seine angegebenen Kontaktdaten zur Kommunikation im Rahmen der Auftragsabwicklung verwenden darf (z.B. Zusendung von Termininformationen, Vorschaugalerien etc.). Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem kann der Kunde gesondert entscheiden, ob er in den Erhalt von künftigen Informations-E-Mails (z.B. Newsletter mit Angeboten oder Aktionen des Fotografen) einwilligt; dies ist freiwillig und nicht Bedingung für den Vertrag. Falls der Kunde eine solche Einwilligung erteilt, kann er sie ebenfalls jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach Basistarifen entstehen.
10. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Wohnsitzstaates unberührt.
Gerichtsstand: Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Fotografen als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis vereinbart. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen. Hinweise auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) und die E-Mail-Adresse des Fotografen für Verbraucherbeschwerden finden sich im Impressum der Website.
Nebenabreden und Schriftform: Nebenabreden oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail). Mündliche Absprachen außerhalb dieses Vertrages sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB – einschließlich dieser Schriftformklausel – müssen zumindest in Textform erfolgen, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand der AGB: 14. November 2025. Diese AGB behalten ihre Gültigkeit, bis sie durch eine aktuellere Fassung ersetzt werden. Der Fotograf behält sich vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein triftiger Grund besteht (z.B. Gesetzesänderung). Im Falle wesentlicher Änderungen wird der Kunde vorab in geeigneter Weise informiert.